Alexander von Heydebreck

R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i

Ihr Experte für Erbrecht, Stiftungsrecht, Bevollmächtigung und Testamentsvollstreckung in Seevetal



Die Rechtsanwaltskanzlei


Die Rechtsanwaltskanzlei von Heydebreck wurde bereits im Mai 2001 in Nebentätigkeit gegründet und wird seit dem 01.07.2019 nun vollständig im Rahmen einer Selbständigkeit betrieben. Die Kanzlei liegt seitdem gut erreichbar in Seevetal (Maschen) im Süden Hamburgs zwischen der A1 und A7 im Geltungsbereich des HVVs.

Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von natürlichen Personen. Rechtsanwalt von Heydebreck blickt dabei auf eine mehr als 22jährige aktive Begleitung vieler zentraler rechtlicher Fragestellungen und Lösungen im Bereich der Nachfolgeplanung und auf eine Vielzahl erfolgreich abgewickelter Testamentsvollstreckungen zurück.

Der rechtliche Schwerpunkt liegt dadurch im Erbrecht sowie im Stiftungs- und hiermit korrespondierendem Steuerrecht. Weiterhin berät die Kanzlei von Heydebreck in allen Fragen zur persönlichen Nachfolgeplanung.

Die Beratung umfasst hierbei auch die Bereiche der Bevollmächtigung, insbesondere hier die General- und Vorsorgevollmacht einschließlich der Betreuungs- und Patientenverfügung, geht über die Entwicklung von Nachfolgekonzepten in Form von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag), über mögliche Gestaltungen mit unterschiedlichen Stiftungsformen (zu Lebzeiten oder von Todes wegen) inklusive der praktischen Umsetzung der daraus entstehenden Ergebnisse bis hin zur aktiven Begleitung einer Nachlassbearbeitung in Form einer Testamentsvollstreckung oder einer durch die Erben aktiv eingesetzten Nachlassabwicklung.

Der Fokus der Kanzlei liegt darin, gemeinsam mit dem Mandanten und seinem persönlichen und geschäftlichen Umfeld pragmatische und intelligente Lösungen für die Umsetzung von Nachfolgekonzepten zu finden und ggf. mit Netzwerkpartnern wie Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten umzusetzen.

Gemeinsam in Familienkonferenzen können hierbei auch der Nachfolgegeneration die Vorstellungen des potentiellen Erblassers vermittelt werden. Für die Übernahme bestimmter Dienstleistungen, wie Nachlassabwicklungen/Testamentsvollstreckungen oder Bevollmächtigungen mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag steht Rechtsanwalt von Heydebreck umfassend zur Verfügung.

Ein vernünftiges Verhältnis von Aufwand der Bearbeitung einer Rechtsfrage oder eines Entwurfs und wirtschaftlichem Vorteil für den Mandanten behalte ich dabei immer im Auge.

Die Kanzlei von Heydebreck berät Mandanten ausschließlich in Deutschland und grundsätzlich nach Deutschem Recht. Im Falle eines Auslandsbezugs kann eine direkte Verbindung bzw. Einbeziehung eines (internationalen) Netzwerkpartners in Betracht gezogen werden.

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(04105) 77 08 05 1