Alexander von Heydebreck

R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i

Testament

Niemand kann genau vorhersagen, wann der richtige Zeitpunkt für die Errichtung eines Testamentes gekommen ist. Auf jeden Fall muss dieser Zeitpunkt vor einer starken Erkrankung oder gar kurz vor dem Tod gewählt werden und so fällt es vielen Menschen schwer, entsprechende Regelungen bereits zu Lebzeiten zu treffen - frei nach dem Motto: „Das kann ich ja immer noch machen!“

Ebenso häufig wird als „Ausrede“ ins Feld geführt, dass „man ja überhaupt gar nichts zu vererben habe“. Gerade dieser Einwand ist aber nur bedingt richtig, weil auch schon ein kleines Vermögen dieselben Komplikationen bei der späteren Erbauseinandersetzung auslösen kann wie auch ein großes Vermögen.

Viele Mandanten sind auch der Meinung, man müsse mit seinem Testament tatsächlich nur seinen „allerletzten“ Willen aufschreiben, den man nie wieder abändern möchte. Auch diese Ansicht ist stark zu relativieren, weil sich auch ein Testament an die unterschiedlichen Lebensphasen anpassen muss und dabei die Veränderungen in der Familie und der Vermögenszusammensetzung berücksichtigen sollte. Fast: Für jeden Lebensabschnitt ein passendes Testament!

Grundvoraussetzung für die Nachfolgeplanung ist zunächst die Kenntnis der gesetzlichen Erbfolge. Diese wird in einem gemeinsamen Gespräch gemeinsam ermittelt - auch unliebsame oder „vergessene“ Verwandte müssen thematisiert werden. Sollte sich danach die gesetzliche Erbfolge tatsächlich vollständig mit Ihren Vorstellungen decken, wäre kein Testament erforderlich.

Andererseits gibt es nur ganz wenige Fälle, in denen nur die gesetzliche Erbfolge Ihre Wünsche und Ziele komplett abdeckt bzw. abdecken kann, so dass sie z.B. über die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages schon dann nachdenken müssen, wenn auch Personen außerhalb der gesetzlichen Erbordnung bedacht werden sollen.

Beispiel: Privatschriftliches Testament

Ein privates Testament müssen Sie vom ersten bis zum letzten Wort eigenhändig und handschriftlich erstellen. Gedruckte Texte sind tabu, dadurch würde Ihr privatschriftliches Testament unwirksam! Wichtig ist auch Ihre Unterschrift, damit es rechtsgültig ist! Ort sowie Datum sind zwar nicht zwingend, sollten jedoch immer mit angegeben werden, um z.B. bei mehren Testamenten immer das jüngste und damit vermutlich auch gültige Testamente zu finden.

Gern erarbeitete ich mit Ihnen ein anwaltliches Testament zur privatschriftlichen Abfassung oder aber als Vorlage für eine notarielle Beurkundung. Über Unterschiede und Alternativen erhalten Sie ebenfalls eine ausführliche Beratung.

Weitere Beratungsschwerpunkte:


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