Alexander von Heydebreck

R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i

Stiftungen


Alternativ oder in Ergänzung zu Ihrer erbrechtlichen Vermögensnachfolge können Sie auch die Errichtung einer Stiftung ins Auge fassen. Dies geschieht am besten bereits zu Lebzeiten, um Ihr Stiftungsprojekt und dessen Zweckerfüllung schon zu Ihren Lebzeiten richtig in Gang zu setzen oder schlussendich erst von Todes wegen.
Eine Ihrer Stiftung zugrundeliegende langfristige Zweckfindung und Definition und ebenso deren Ausstattung mit Organen und ggf. weiterer Gremien bedarf ausführlicher Überlegungen und Diskussionen und ist leider nicht "von der Stange" zu haben.

Bei der grundsätzlichen Beratung über die gewünschte oder passende Stiftungsform und die sich anschließenden Errichtungsschritte Ihrer Stiftung mit Satzung, Einrichtung von Stiftungsorganen und behördlicher Anerkennung berate ich Sie gern.

Auch hier gibt es unerschöpfliche Gestaltungsfreiheiten. Je nach Zielrichtung bieten sich verschiedene Varianten an, wie z.B.


Der administrative Aufwand einer Stiftungserrichtung und des laufenden Betriebs sollte auf keinen Fall unterschätzt werden.

Ich berate daher auch bei der Fragestellung, ob die Errichtung einer Stiftung tatsächlich sinnvoll ist und ob nicht stattdessen zu einfacheren Lösungen gegriffen werden sollte. Häufig erfüllt eine Dauertestamentsvollstreckung einen ganz ähnlichen Ansatz.

Weitere Beratungsschwerpunkte:


Testament

Testamentsvollstreckung

Bevollmächtigung

Sie wünschen rechtliche Beratung zum Thema Erbrecht?
Kontaktieren Sie mich zur Terminabsprache unter
(04105) 77 08 05 1